Unsere Angebote

STEUERSTRAFRECHT

Der Bereich Steuerstrafrecht beinhaltet die Begleitung von Steuerstrafverfahren sowie die Vorbereitung und Durchführung von Selbstanzeigen. Bei Selbstanzeigen ist ein wesentlicher Aspekt die zuverlässige und schnelle Ermittlung der nicht deklarierten Einkünfte. Das Erfordernis eines schnellen Handelns ergibt sich aus einer möglicherweise bevorstehenden Entdeckung der Tat oder weil die Selbstanzeige aufgrund einer drohenden Betriebsprüfung nur noch kurzfristig durchführbar ist.

Wir verfügen über das nötige Know-how sowie der besonderen Software um Selbstanzeigen in kurzer Zeit zuverlässig durchführen zu können.

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